Nach dem Geldwäschegesetz (GWG) sind wir als Immobilienmakler verpflichtet, die Identität unserer Kunden festzustellen.

Sie sind am Kauf oder Verkauf einer Immobilie Interessiert und arbeiten aus diesem Grund mit uns als Ihrem Immobilienmakler zusammen? Wir bitten Sie um Verständnis, dass wir in diesem Zusammenhang Ihren Personalausweis benötigen.

Nach dem Geldwäschegesetz (GwG) sind Immobilienmakler verpflichtet, die Identität ihrer Kunden festzustellen. Diese Verpflichtung haben Immobilienmakler vor dem mündlich oder schriftlich abgeschlossenen Maklervertrag zu erfüllen.

Immobilienmakler sind verpflichtet, sich den Personalausweis ihrer Kunden vorlegen zu lassen und die entsprechenden Daten festzuhalten. Der Immobilienmakler muss außerdem prüfen, ob sein Kunde im eigenen wirtschaftlichen Interesse oder für einen Dritten handelt.

Diese Verpflichtung nach dem Geldwäschegesetz haben Immobilienmakler bei allen Verträgen, die sie mit einem Kunden abschließen. Damit Sie einen Überblick über die Pflichten der Immobilienmakler nach dem Geldwäschegesetz bekommen, haben wir Ihnen diese Informationen hier zusammengestellt.

Gemäß § 4 Abs. 6 GwG sind Sie als Kunde verpflichtet, dem Immobilienmakler die entsprechenden Auskünfte zu erteilen und Unterlagen oder Ausweis zur Überprüfung vorzulegen.

DAS GELDWÄSCHEGESETZ SIEHT VOR:

Mehr Informationen:
https://www.gesetze-im-internet.de/gwg_2017/